Empfänger*innen einer Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale, die keine steuerpflichtige Arbeit haben, haben auch Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
detaillierte Informationen:
» Benedetto. Vereinsmagazin Deutsches Ehrenamt
» Bundesministerium für Finanzen
Vielen Dank an die → Agentur für Ehrenamt Bernau und Ahrensfelde!