Elektronische Kassensysteme unterliegen ab dem 01.01.2020 verschärften Regelungen, dies hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bereits am 28.12.2016 beschlossen. Betroffene Kassen sollen mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt werden, um frisierten Umsätzen entgegenzuwirken. Die eingesetzte Sicherheitssoftware muss vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Das Verfahren sieht vor, dass alle Kassenvorgänge manipulationssicher protokolliert werden und ein Prüfer vom Finanzamt dann nur noch die Daten auslesen und mit dem tatsächlichen Kassenbestand vergleichen muss. Schätzungsweise zwei Millionen Kassensysteme sind von der Umrüstung betroffen.
Welche Kassensysteme sind betroffen?
Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für alle Registrierkassen. Besitzen Sie eine alte Registrierkasse, welche zwischen 25.11.2010 und dem 01.01.2020 angeschafft worden ist, besteht für Sie eine Übergangsregelung. Demnach können Sie Ihr altes Kassensystem bis zum 31.12.2022 weiterhin verwenden. Einzige Voraussetzung: Ihre Kasse entspricht den aktuellen Anforderungen, ist aber nicht mit einer Sicherheitseinrichtung aufrüstbar. Für PC-Kassensysteme gelten die neuen Regelungen nicht.