Antrag für eine barrierefreie Stadt
Stadtverordneten- versammlung der Stadt Bernau |
Bernau, 2002-06-27 |
(handschriftlich) Beschl. Nr. 3-302/2002
Gemeinsamer Antrag der
PDS-Fraktion SPD-Fraktion CDU-Fraktion
Alternative Jugendliste/Unabhängige Fraktion
Barrierefreies Bernau bei Berlin
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadt Bernau bei Berlin tritt der →„Erklärung von Barcelona“ vom 24.03.1995 bei.
- Zur Umsetzung dieser Erklärung wird das folgende Konzept „Barrierefreies Bernau“ verabschiedet.
Konzept „Barrierefreies Bernau“
Die Stadt Bernau bei Berlin verpflichtet sich zunächst in folgenden Bereichen auf die Gleichstellung behinderter und älterer Menschen hinzuwirken:
I. Öffentliche Gebäude, Straßen, Plätze und Wege
a) Alle unter der Beteiligung der Stadt Bernau oder ihrer Gesellschaften errichteten und geförderten Baumaßnahmen und Einrichtungen (z.B. Ämter, Schulen, Kindertagesstätten, Kultureinrichtungen, Spielplätze, Parkanlagen etc.) werden grundsätzlich unter Beachtung der entsprechenden DIN-Normen zum barrierefreien Bauen für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen geplant und gestaltet.
Bei Umbauten oder Sanierungen wird entsprechend verfahren. Es wird ein Maßnahmekatalog mit Prioritätenabfolge zur barrierefreien Umgestaltung bestehender öffentlicher Gebäude und Einrichtungen erarbeitet.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadt Bernau zu folgenden Maßnahmen:
1.) Zu und in dem bereits überwiegend barrierefreien Rathaus werden die Wege für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen deutlich ausgeschildert, Hörhilfen für Hörbehinderte installiert und eine Anlaufstelle für Hörgeschädigte geschaffen. Ebenso wird eine kontrastreiche und tastbare Ausstattung und Ausschilderung für Sehgeschädigte in leicht verständlicher Form und mit Symbolen versehen angebracht. Informationen wie Aufrufe werden in optischer und akustischer Form gegeben.
2.) Die Stadt stellt sicher, dass zukünftig bei allen Wahlen sämtliche Wahllokale barrierefrei zugänglich sind.
Dabei wird auch sichergestellt, dass blinde Menschen durch die Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel bzw. Hilfskräfte eine gleichberechtigte und geheime Wahl möglich ist.
Die Stadtverwaltung sichert die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen.
Eventuell nötige Übergangslösungen zur Verwirklichung dieses Zieles sind mit der Behindertenvertretung, dem Behindertenbeirat, einvernehmlich zu regeln, wie bspw. die Suche nach möglichst barrierefreien Gebäuden für die Wahlen.
3.) Neue und im Rahmen von Straßenbauarbeiten umzubauende Bordsteine von Bürgersteigen werden in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen so abgesenkt, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen barrierefrei und gefahrlos genutzt werden können. Zudem soll der Umbau bestehender Bordsteine (Absenkung und/oder Einfügung von tastbaren Profilsteinen) im Maßnahmekatalog aufgenommen werden.
4.) Es wird bei sämtlichen neu aufgestellten Lichtzeichenanlagen die Empfehlung gegeben, diese mit akustischen Signalgebern für blinde Menschen auszustatten, die sowohl den Standort der Ampel, als auch die Grünphase anzeigen. Bei bestehenden Lichtsignalanlagen wird eine Umrüstung empfohlen. Die Stadt unterstützt die Behindertenvertretung bei Anträgen und Forderungen nach dementsprechenden Ausrüstungen gegenüber dem Straßenbauamt Strausberg.
5.) Die Stadt Bernau entwickelt gemeinsam mit dem Tourismusverband Barnim als dessen Mitglied das Projekt „Barrierefreier Tourismus in Bernau“.
b) Von den mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen sind mindestens 10% barrierefrei nach den entsprechenden DIN Normen – DIN 18025 – zu errichten. Wohnraum für RollstuhlbenutzerInnen (entsprechend der DIN 18025 Teil 1) ist unter Berücksichtigung des Bedarfs zu schaffen.
Eine bevorzugte Vergabe barrierefreier Wohnungen an mobilitätsbehinderte Menschen ist vorzusehen.
c) Bei allen Bauvorhaben wird, soweit öffentlich zugängliche Flächen bzw. Räume errichtet werden, auf die Einhaltung der barrierefreien Gestaltung, die behinderten Menschen eine gleichberechtigte Nutzung ohne fremde Hilfe ermöglicht, besonders geachtet. Die Bauherren werden hierfür, auch durch die Behindertenvertretungen, entsprechend beraten.
d) Falls die normgerechte Umsetzung o.a. Regelungen nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar sein sollte, ist eine ausführliche Begründung der Ablehnung durch das jeweilige Fachamt notwendig. Vor der endgültigen Entscheidung ist der Behindertenvertretung rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
e) Die Stadt Bernau hält engen Kontakt zum Behindertenbeirat der Stadt Bernau, der als Gesprächspartner für die Politik und Verwaltung dient.
In allen Ausschüssen des Stadtparlaments (außer Hauptausschuss) wird jeweils ein/e Vertreter/in des Behindertenbeirates als sachkundige/r Einwohner/in berufen, der/die als Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen fungiert.
f) Der zu erstellende Maßnahmekatalog ist jährlich von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Behindertenvertretung zu überarbeiten und fortzuschreiben. Durch den Bürgermeister erfolgt einmal im Jahr eine Berichterstattung.
Die Stadtverwaltung benennt eine/n Mitarbeiter/in der Verwaltung als Ansprechpartner/in für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
II. Öffentlicher Personennahverkehr
Die Stadt Bernau nimmt Einfluss auf die Unternehmen des ÖPNV und den Landkreis Barnim, damit behinderte Menschen die gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr ermöglicht wird.
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
-> Sämtliche ÖPNV-Haltestellen müssen barrierefrei erreichbar und selbständig nutzbar sein. Zu diesem Zweck wird eine Planung erstellt, aufgrund derer stufenweise Um- bzw. Nachrüstungen und eine Verbesserung der Informationen vorgenommen werden.
Die Stadt Bernau bei Berlin unterstützt die Forderung:
-> Es sollen nur noch Fahrzeuge durch den ÖPNV angeschafft werden, die barrierefrei zugänglich und für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen gleichberechtigt nutzbar sind. Dies beinhaltet u.a. einen stufenlosen Einstieg, akustischen Ansagen, gut lesbare Haltestellenanzeigen und eine kontrastreiche Gestaltung.
Berichterstatterin:
Unterschriften der Fraktionen
Anlage 1: →„Erklärung von Barcelona“ (PDF)
Anlage 2: Gliederung des Maßnahmekataloges
MASSNAHMEKATALOG
Gliederung
0. | Gesetzliche Grundlagen |
1. | Bebaute Umwelt |
1.1. | Öffentliche Gebäude |
1.1.1. | Rathaus und Ämter |
1.1.2. | Schulen |
1.1.3. | Kindertagesstätten |
1.1.4. | Kultur- Sport- und Freizeiteinrichtungen |
1.1.5. | Spiel- und Parkanlagen |
1.1.6. | Öffentliche Toiletten |
1.2. | Straßen, Wege und Plätze |
1.3. | Wohnraumschaffung |
2. | Straßenverkehr, ÖPNV |
2.1. | Haltestellen |
2.2. | Radwegenetz |
2.3. | Ampelanlagen und Verkehrszeichen |
3. | Frühförderung, Bildung und Arbeit |
3.1. | Frühförderung |
3.2. | Integration in Kita und Schule |
3.3. | Ausbildung und Arbeit |
4. | Soziale Umfeldgestaltung |
4.1. | Unterstützung der aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft |
5. | Öffentlichkeit und Koordination |
6. | Barrierefreie Kommunikation |
6.1. | Bedingungen für sinnesbehinderte Menschen |
7. | Barrierefreier Tourismus |
8. | Wahllokale |
9. | Übergangslösungen und Ausnahmeregelungen |
10. | Erarbeitung der Arbeitsschritte |
Bernau, Mai 2002