Mit dem Beitritt der Stadt Bernau zur „Erklärung von Barcelona“ im Sommer 2002 und dem Beschluss des Konzeptes „Barrierefreies Bernau“ wurde der Grundstein für eine barrierefreie Stadt gelegt.
Bernau barrierefrei
Seitdem sind zahlreiche Akteure aus Politik, Wirtschaft und Ehrenamt an vielen Stellen engagiert tätig, um bestehende Barrieren abzubauen und auf die Gleichstellung aller Menschen hinzuwirken.
Aktuelles
20 Jahre Beschluss „Barrierefreie Stadt Bernau"
Bernau für ALLE — Wir sind viele
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Beschlusses „Barrierefreie Stadt Bernau" erstellten die Arbeitsgemeinschaft Medien des gemeinnützigen Trägers „Eltern helfen Eltern Bernau e. V." und der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Bernau mit Jan Mader und Mechthild Rieffel umfangreiches Filmmaterial aus denen bisher drei kurze Filme entstanden sind, die verschiedene Schwerpunkte thematisieren.
Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft Medien des gemeinnützigen Trägers „Eltern helfen Eltern Bernau e. V." und des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Bernau. Gefördert durch den Landkreis Barnim, Beauftragte für die Integration von Menschen mit Behinderung.
Titelmusik (Vor- und Abspann): Friedemann Matzeit
Filmische Umsetzung: Mader & Rieffel
1 Barrierefreie Stadt Bernau bei Berlin
2 Das Laufband
3 Eltern helfen Eltern
Unsere Themen — rund um „Bernau barrierefrei"
Veranstaltungskalender
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Bernau barrierefrei — der Weg ist das Ziel!
Im Sommer 2002 verabschiedete die 3. Bernauer Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zum Beitritt zur „Erklärung von Barcelona“ und zum Konzept „Barrierefreies Bernau“. Damit wurde in Bernau der Grundstein für eine barrierefreie Stadt gelegt. Seitdem sind zahlreiche Akteure an vielen Stellen engagiert tätig, um bestehende Barrieren abzubauen und auf die Gleichstellung aller Menschen hinzuwirken.
„Inklusion“ Grundlage dieses Handelns ist nicht zuletzt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006, in der erstmals der Leitgedanke der Inklusion aufgegriffen wird. Inklusion verfolgt das Ziel, Umwelt und Umfeld so zu gestalten, dass jeder Mensch, seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend, gleiche Chancen erhält. Alle Menschen sollen demnach die Möglichkeit zur uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen dieser Gesellschaft erhalten. Damit wendet sich das Konzept der Inklusion gegen jegliche Diskriminierung oder Marginalisierung von Menschen aufgrund von beispielsweise Geschlecht, Soziallage, Alter, kulturellen Hintergründen, Hautfarbe, sexueller Orientierung und körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen. Inklusion setzt einen Perspektivwechsel im Denken voraus. Es ist eine Aufgabe mit Folgen für die gesamte Bevölkerung.
Die Realisierung des Konzepts kann nur in einem fortlaufenden Prozess erfolgen.
Zusammenarbeit zwischen dem Behindertenbeirat Bernau und der Stadt
Die Zusammenarbeit zwischen dem Behindertenbeirat Bernau und der Stadt Bernau bei Berlin hat sich gut etabliert. Die gemeinsamen Beratungen finden einmal pro Quartal statt und werden dazu genutzt, jüngste Entwicklungen auf dem Weg zur barrierefreien Stadt zu erörtern, noch zu bewältigende Schritte zu beraten, aktuelle Probleme anzusprechen und zeitnahe Lösungen zu finden. In Bernau spricht der Beirat inzwischen für rund 8.300 Personen — also rund 1/5 der Bevölkerung —, darunter sind etwa 6.300 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
In den Zusammenkünften mit dem Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragten des Landkreises Barnim werden aktuelle städtische Baumaßnahmen besprochen und offene Punkte geklärt. Die Anregungen und Vorschläge der Vertreterinnen und Vertreter des Beirats tragen maßgeblich dazu bei, dass in Bernau Barrieren verschwinden. Und zwar nicht nur die baulichen, sondern auch die in den Köpfen der Menschen.
Inklusive Maßnahmen
Im März 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, ein inklusives Bildungsangebot zu organisieren. Bildung ist in Deutschland bekanntlich Ländersache. Folglich ist es Aufgabe der Landespolitik, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Inklusion auch an dieser Stelle gelingt.
Das hat die Landesregierung unter anderem mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2.0 getan, das im Dezember 2016 beschlossen worden ist und eine Laufzeit bis 2021 hat. Es enthält 105 konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt und selbstbestimmt zusammenleben können. Im Hinblick auf Inklusion in der Kindertagesbetreuung heißt es dazu im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung: „Alle Kinder mit Behinderungen sollen gemeinsam mit anderen Kindern wohnortnah eine Kindertagesstätte besuchen können, insofern wird die Aufnahme und Förderung durch bedarfsgerechte Angebote zur speziellen Förderung in Kindertagesstätten gestärkt.“ In Bernau gibt es zwei Kindertagesstätten, die den Status einer Integrationskita haben.
Zum Thema Inklusion gab es in Brandenburg das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule", in welchem konkrete Erfahrungen zum gemeinsamen Lernen gesammelt wurden. Die Ergebnisse der Begleitforschung sind in das Landeskonzept „Gemeinsames lernen in der Schule“ eingeflossen. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden 127 brandenburgische Schulen das Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ umsetzen, darunter auch eine aus Bernau.
Die Stadt Bernau geht im Hinblick auf die Beschäftigung von schwerbehinderten bzw. schwerbehindert gleichgestellten Mitarbeitern ebenfalls mit gutem Beispiel voran. 2016 waren 30 schwerbehinderte beziehungsweise Schwerbehinderten gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Verwaltung beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von 7,25 %. Damit wird die gesetzlich geforderte Quote deutlich erfüllt.
Eine weitere Einrichtung zur Koordinierung von Maßnahmen für behinderte und alte Menschen ist die Benennung von Ombudspersonen auf der Grundlage des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes. Seit 2011 werden in der Stadt Bernau bei Berlin von den Einrichtungen der Pflege und des betreuten Wohnens Ombudspersonen vorgeschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung benannt. Ombudspersonen sind unabhängige, ehrenamtlich tätige Personen, welche die Kommunikation zwischen den Bewohnern der Einrichtungen und der Kommune fördern und unterstützen.
Im Zusammenhang mit der Kommunikation ist das Ziel, eine barrierearme Situation zu erreichen. Die Kommunikation kann von vielen Faktoren behindert werden. Menschen können schwerhörig oder gehörlos sein. Blinde Menschen brauchen andere Informationen als Menschen mit kognitiven Störungen. Für Menschen, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, stellt schon dies eine Barriere dar. Die Verringerung von Kommunikationsbarrieren erstreckt sich zudem nicht nur auf das gesprochene Wort. Betroffen sind auch die schriftliche Kommunikation und das Internet. Dazu gehören auch: eine Hörunterstützung (Soundshuttle und Kopfhörer) und das Live-Streaming der Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen.e oben genannten Ausführungen sind nur eine Auswahl an Maßnahmen, die die Stadt Bernau und weitere Akteure durchführen, um ihr erklärtes Ziel, die Teilhabe ALLER am Stadtleben von Bernau zu erreichen.