Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) fördert mit Lottomitteln gemeinnützige Projekte, die ohne finanzielle Zuwendungen von außen nicht umgesetzt werden könnten. Förderfähig sind solche Vorhaben, die im Land Brandenburg durchgeführt werden und die mildtätigen, sozialen oder sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dienen. Das MSGIV fördert dabei vorrangig Projekte, die den originären Politikfeldern des Ministeriums zuzuordnen sind.